Für Ihre Weiterbildung bei der Innung SHK Köln können Sie auf verschiedene staatliche Förderangebote zurückgreifen.
Als Arbeitnehmer können Sie sich mit der Bildungsprämie des Bundes die Kosten für eine Fortbildungsmaßnahme zur Hälfte erstatten lassen, wenn die Veranstaltungsgebühr unter 1000 Euro liegt. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 20.000 Euro beträgt.
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Weiterbildungskosten, wenn diese 500 Euro übersteigen. Pro Bildungsscheck können bis zu 500 Euro gefördert werden.
Arbeitgeber aufgepasst: Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Beispielsweise können Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen Weiterbildungskosten erstattet bekommen.
Kontakt: Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Weitere Informationen zum Programm WeGebAU
Kontakt:
Agentur für Arbeit Köln-Mülheim
Genovevastr. 26-28
51065 Köln
Telefon (0221) 45559-715
Telefax (0221) 45559-690
Koeln.Kug-Qualifizierung(at)arbeitsagentur.de