Home Kontakt Impressum Datenschutzerklärung

SHK-Fachkraft für Klima- und Wärmepumpenanlagen nach Kategorie I

 

Betriebe, die Klimaanlagen oder Wärmepumpen montieren und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführen, müssen seit 2011 einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu müssen sich die Betriebe bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirksregierung) nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zertifizieren lassen. Nicht nur der Betrieb, sondern auch ein sachkundiger Mitarbeiter muss laut § 5 ChemKlimaschutzV geschult werden.

Lehrgangsziel:

Dichtheitskontrollen von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2- Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält.

Hier wurde für die SHK Branche eine Schulung konzipiert. Dieses Seminar umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich des Eingriffs in den Kältekreislauf nach der Kategorie I (EG) Nr. 2015/2067

Das E-Learning-Modul muss von jedem Teilnehmer vor Beginn der Präsenzschulung bearbeitet werden und ist für die Zulassung zur Prüfung verpflichtend. Das E-Learning umfasst Lehrninhalte der Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067.

Inhalt: 

  • Grundlagen, rechtliche Regelungen
  • Eigenschaften und Gefahren von Kältemitteln
  • Ozonproblematik und Treibhauseffekt
  • Grundlagen der Kältetechnik, Verdichterarten, Kältemittel, Brandschutzsysteme
  • Grundlagen von Wärmepumpenanlagen
  • Inspektion und Wartung von Kälteanlagen
  • Gesetzliche Grundlagen zur Kältemittelentsorgung
  • Praxisteil: Hart- und Weichlöteinheiten, Abdrücken und Befüllen etc.

Nach erfolgreicher Sachkundeprüfung können Sie Ihr Unternehmen über diesen Antrag bei der Bezirksregierung zertifizieren

Info: 

Im Hinblick auf die Sachkunde unterscheidet die ChemKlimaschutzVo zwischen Anlagen bis 3 kg Füllgewicht (6 kg bei hermetisch dichten Anlagen) und solchen mit mehr Kältemittel. Die Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) werden im Hinblick auf folgende Tätigkeiten unterschieden:

a)      Dichtheitskontrolle von Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder
         mehr und von Anlagen mit 6 kg fluorierten
         Treibhausgasen oder mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als
         solche gekennzeichnet sind
b)      Rückgewinnung
c)      Installation
d)      Instandhaltung oder Wartung,

Kategorie 1:

 alle genannten Tätigkeiten a) bis d)

Kategorie 2:              

Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.
Tätigkeiten nach den Buchstaben b), c) und d), sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder hermetisch geschlossene Systeme (entsprechend gekennzeichnet) mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen betreffen

Kategorie 3:

Tätigkeit nach Buchstabe b) in Anlagen mit weniger als 3 bzw. 6 kg fluorierten Treibhausgasen (wie oben)

Kategorie 4:

Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.

 

Dauer:
40 Stunden (Werktags (08.00 - 16.00 Uhr)
Zugangsvoraussetzungen:
Gesellenbrief im SHK-Handwerk
Kosten:
950 € Mitglied / 1.190 € Nicht-Mitglied
Zertifikat:
Bundeseinheitliches Zertifikat vom ZVSHK
Weiterbildungspass:
4 Bonuspunkt

Hier können Sie das Anmeldeformular und unsere Teilnahmebedingungen ausdrucken.