Betriebe, die Klimaanlagen oder Wärmepumpen montieren und dabei Tätigkeiten am Kältemittelkreislauf mit fluorierten Treibhausgasen durchführen, müssen seit 2011 einen Sachkundenachweis erbringen. Dazu müssen sich die Betriebe bei der zuständigen Landesbehörde (Bezirksregierung) nach § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zertifizieren lassen. Nicht nur der Betrieb, sondern auch ein sachkundiger Mitarbeiter muss laut § 5 ChemKlimaschutzV geschult werden.
Lehrgangsziel:
Dichtheitskontrollen von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von 5 t CO2- Äquivalent oder mehr enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, es sei denn, es handelt sich um eine hermetisch geschlossene Einrichtung, die als solche gekennzeichnet ist und fluorierte Treibhausgase in einer Menge von weniger als 10 t CO2-Äquivalent enthält.
Hier wurde für die SHK Branche eine Schulung konzipiert. Dieses Seminar umfasst Dichtheitskontrolle, Kältemittelrückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich des Eingriffs in den Kältekreislauf nach der Kategorie I (EG) Nr. 2015/2067
Das E-Learning-Modul muss von jedem Teilnehmer vor Beginn der Präsenzschulung bearbeitet werden und ist für die Zulassung zur Prüfung verpflichtend. Das E-Learning umfasst Lehrninhalte der Chemikalien-Ozonschichtverordnung sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067.
Inhalt:
Nach erfolgreicher Sachkundeprüfung können Sie Ihr Unternehmen über diesen Antrag bei der Bezirksregierung zertifizieren
Info:
Im Hinblick auf die Sachkunde unterscheidet die ChemKlimaschutzVo zwischen Anlagen bis 3 kg Füllgewicht (6 kg bei hermetisch dichten Anlagen) und solchen mit mehr Kältemittel. Die Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) werden im Hinblick auf folgende Tätigkeiten unterschieden:
a) Dichtheitskontrolle von Anlagen mit 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder
mehr und von Anlagen mit 6 kg fluorierten
Treibhausgasen oder mehr in hermetisch geschlossenen Systemen, die als
solche gekennzeichnet sind
b) Rückgewinnung
c) Installation
d) Instandhaltung oder Wartung,
Kategorie 1:
alle genannten Tätigkeiten a) bis d)
Kategorie 2:
Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.
Tätigkeiten nach den Buchstaben b), c) und d), sofern sie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten Treibhausgasen oder hermetisch geschlossene Systeme (entsprechend gekennzeichnet) mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen betreffen
Kategorie 3:
Tätigkeit nach Buchstabe b) in Anlagen mit weniger als 3 bzw. 6 kg fluorierten Treibhausgasen (wie oben)
Kategorie 4:
Tätigkeit nach Buchstabe a), sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.
Dauer: |
40 Stunden (Werktags (08.00 - 16.00 Uhr) |
Zugangsvoraussetzungen: |
Gesellenbrief im SHK-Handwerk |
Kosten: |
950 € Mitglied / 1.190 € Nicht-Mitglied |
Zertifikat: |
Bundeseinheitliches Zertifikat vom ZVSHK |
Weiterbildungspass: |
4 Bonuspunkt |
Hier können Sie das Anmeldeformular und unsere Teilnahmebedingungen ausdrucken.