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Förderung von beruflichen Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur Köln

Momentan ist es der Arbeitsagentur in den meisten Fällen möglich, die kompletten Weiterbildungskosten für sozialversicherungspflichtige Angestellte zu tragen. Bei gering qualifizierten Mitarbeitern ist es darüber hinaus möglich, während der Zeit der Weiterbildung auch einen Lohnzuschuss zu zahlen. Förderanfragen können von der Arbeitsagentur innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet werden.


Wer wird gefördert?
 

1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
· ohne Berufsabschluss
oder
· mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

2. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
· wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben 
und
· in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.


3.  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss unabhängig von Alter und Betriebsgröße, wenn
· der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens 4 Jahre zurückliegt
und
· sie in den letzten vier Jahren an keiner aus öffentlichen Mitteln geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

Eine finanzielle Unterstützung ist auch bei Neueinstellungen möglich, falls Ihre neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum o.g. förderfähigen Personenkreis gehören.



Was wird gefördert?

Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.

In der Innung Sanitär Heizung Klima Köln können folgende Kurse belegt werden, die unter die Förderungsbedingungen fallen:

- Umschulung zum/zur Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik
- Fortbildung zum/zur SHK-Kundendiensttechniker/in
- Fortbildungsmaßnahme nach §7a Handwerksordnung technische Regeln für Gas- und Wasserinstallationen (TRGI/TRWI)
- Fortbildungsmaßnahme zum/zur Energieberater/in SHK
- Fortbildungsmaßnahme für die Durchführung des Heizungs-Checks
- Fortbildungsmaßnahme zum/zur Servicetechniker/in für Öl- und Gasfeuerungstechnik
- Fortbildungsmaßnahme Service-Techniker/in für hydraulische Heizungsoptimierung Teil 1
- Fortbildungsmaßnahme Service-Techniker/in für hydraulische Heizungsoptimierung Teil 2



Es bestehen zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

· die Erstattung der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, z.B. für Fahrtkosten und Kinderbetreuung)
· einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte


Die Kosten werden dem Bildungsträger direkt erstattet, so dass Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer nicht in Vorkasse treten müssen.

Förderanfragen können von der Arbeitsagentur innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet werden.

Die Kontaktdaten der zuständigen Weiterbildungsberaterin bei der Arbeitsagentur Köln lauten:

Frau Farik
Agentur für Arbeit Köln-Mülheim
Genovevastr. 26-28
51065 Köln
Telefon (0221) 45559-715
Telefax (0221) 45559-690
Koeln.Kug-Qualifizierung(at)arbeitsagentur.de

 

Wenn Sie sich für ein Seminar der Innung SHK Köln interessieren, wenden Sie sich bitte an

Dipl.-Wirt.-Ing. Arno Wetzel
Innung Sanitär Heizung Klima Köln
Rolshover Str. 115
51105 Köln
Telefon (0221) 83712-47
Telefax (0221) 83712-55
wetzel(at)shk-innung-koeln.de