Thema: Fachvortrag Wasserhygiene
Der Zweck der Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 1) ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit durch die Gewährleistung von Reinheit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers an allen Entnahmestellen zu gewährleisten.
Gemäß § 4 TrinkwV muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss zudem rein und genusstauglich sein.
Weiter weist die TrinkwV darauf hin, das o. g. Erfordernis dann als erfüllt gilt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind.
Daher sind bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser Installationen die hohen Hygieneansprüche zu beachten.
Die Veranstaltung gibt Hinweise, welche Anstrengungen insbesondere im Bereich der Trinkwasser Installation zu unternehmen sind, um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden.
Ablauf
12.00 Uhr Beginn: Begrüßung
12.05 Uhr Der Weiterbildungspass. Detailliert erläutern.
12.15 Uhr Fachvortrag "Wasserhygiene"
14.00 Uhr Aussteller: Hier können Sie sich mit den verschiedenen Ausstellern austauschen
Aussteller sind: Wilo, Vortex, BWT, TA Heimeier, Seppelfricke
Weiter Infos und Anmeldung erhalten Sie hier.