Home Kontakt Impressum Datenschutzerklärung

Asbest – Eintägiger Auffrischungslehrgang für Sachkundige nach
TRGS 519

durch die Gefahrenstoffverordnung in Verbindung mit der neuen TRGS 519 wird eine eintägige staatlich anerkannte Fortbildung für Asbest-Sachkundige notwendig. Diese Fortbildungslehrgänge werden auf Grundlage der Anlage 3 / 4 der TRGS 519 durchgeführt.
Gefordert ist eine eintägige Schulung, die innerhalb von sechs Jahren absolviert werden muss. Wer also am 01. Januar 2011 einen Sachkundelehrgang absolviert hat, muss bis zum 01. Januar 2017 einen Lehrgang nach Anlage 5 besucht haben. Ansonsten ist die erworbene Sachkunde ungültig und der komplette Lehrgang muss wiederholt werden. Die 6 Jahre Gültigkeit zählt ab dem Besuch des Lehrgangs.

Ausnahme: Sachkundenachweise, die vor dem 01.07.2010 erlangt wurden, gelten noch bis zum 30.06.2016

Inhalte:
• Asbestprodukte und ihre Verwendung; Gesundheitsgefahren; Berufskrankheiten
• Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk
• Organisatorische, vorbereitende Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstung
• Baustelleneinrichtung
• Arbeitsverfahren; Verfahren mit geringer Exposition
• Hinweise zur Entsorgung

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Sachkundige mit der Sachkunde nach Anlage 3 und Anlage 4 der TRGS 519

Zertifikat:
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem Seminar wird mit einem Zertifikat bescheinigt.

Termin / Gebühr:
Der Auffrischungslehrgang findet am 30.06.2016 statt. Die Gebühren betragen XY

Hier können Sie das Anmeldeformular und unsere Teilnahmebedingungen ausdrucken.