Förderung von beruflichen Weiterbildungen durch die Arbeitsagentur Köln
Momentan ist es der Arbeitsagentur in den meisten Fällen möglich, die kompletten Weiterbildungskosten für sozialversicherungspflichtige Angestellte zu tragen. Bei gering qualifizierten Mitarbeitern ist es darüber hinaus möglich, während der Zeit der Weiterbildung auch einen Lohnzuschuss zu zahlen. Förderanfragen können von der Arbeitsagentur innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet werden.
Wer wird gefördert?
1. Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- ohne Berufsabschluss oder
- mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
2. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und
- in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Was wird gefördert?
Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden.
In der Innung Sanitär Heizung Klima Köln können folgende Kurse belegt werden, die unter die Förderungsbedingungen fallen:
- Umschulung zum/zur Anlagenmechaniker/in Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik
- Fortbildung zum/zur Fachhandwerker/in SHK
- Fortbildung zum/zur SHK-Kundendiensttechniker/in
- Fortbildungsmaßnahme nach §7a Handwerksordnung technische Regeln für Gas- und Wasserinstallationen (TRGI/TRWI)
- Fortbildungsmaßnahme zum/zur Energieberater/in SHK
- Fortbildungsmaßnahme für die Durchführung des Heizungs-Checks
- Fortbildungsmaßnahme zum/zur Servicetechniker/in für Öl- und Gasfeuerungstechnik
- Fortbildungsmaßnahme Service-Techniker/in für hydraulische Heizungsoptimierung Teil 1
- Fortbildungsmaßnahme Service-Techniker/in für hydraulische Heizungsoptimierung Teil 2
Es bestehen zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:
- die Erstattung der Weiterbildungskosten (Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten, z.B. für Fahrtkosten und Kinderbetreuung)
- einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte.
Die Kosten werden dem Bildungsträger direkt erstattet, so dass Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer nicht in Vorkasse treten müssen. Förderanfragen können von der Arbeitsagentur innerhalb weniger Arbeitstage bearbeitet werden.


