Der Ausbildungsbonus

Am 5. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag die Einführung eines Ausbildungsbonus für sogenannte Altbewerber beschlossen. Arbeitgeber, die bis Ende 2010 förderungsbedürftige Jugendliche einstellten, die seit längerem vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, erhalten von der Agentur für Arbeit einen einmaligen Bonus.


Seit 2011 gibt es diesen Ausbildungsbonus nur noch für Auszubildende, bei denen das Ausbildungsverhältnis vorzeitig beendet werden musste, weil sein/ihr Ausbildungsbetrieb insolvent, stillgelegt oder geschlossen wurde.

Die Bedingungen müssen im Einzelfall geklärt werden.